Sehr geehrte Leser,
„Deshalb dürfen Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen.“ Dieser Satz im Koalitionsvertrag ist der Knackpunkt bei der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Zukunft der sachgrundlosen Befristung. Kleine Unternehmen sind von dieser Regelung nicht betroffen. Mittleren und großen Unternehmen wäre die…