Schwarz-rote Koalition – Aufbruchsstimmung für die Wirtschaft?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, für eine Aufbruchstimmung muss auf die Ankündigungen im Koalitionsvertrag das Handeln der neuen Bundesregierung erfolgen; oder bei einigen Vereinbarungen besser das Nichthandeln.

In Anbetracht der außenpolitischen Spannungen ist aber bereits das Zustandekommen einer stabilen Bundesregierung ein Aufbruchsignal.

Über dem gesamten Koalitionsvertrag schwebt der Finanzierungsvorbehalt. Dieser greift aber nicht bei Maßnahmen im Rahmen des neuaufgelegten Sondervermögens. Damit sind die Bauwirtschaft, die Rüstungsindustrie und Branchen, die unter den erweiterten Sicherheitsbegriff fallen, fein raus.

Für viele andere Branchen ist die Betrachtung durchwachsen. Im Koalitionsvertrag werden konkrete Entlastungen angekündigt; zum Beispiel Gastromehrwertsteuer oder Agrardiesel. Aber auch hier kann am Ende der Finanzierungsvorbehalt greifen. Von diesem nicht so stark betroffen sind Reformankündigungen, zum Beispiel bei der privaten Altersvorsorge. Es ist aber zu befürchten, dass diese Reformen – wie in der letzten Legislaturperiode – erneut in Geiselhaft geraten und erst nach der ebenfalls vereinbarten Absicherung des Rentenniveaus in Angriff genommen werden.

Und die Absicherung des Rentenniveaus ist genau wie die Ausweitung der Mütterrente ein Schritt in die falsche Richtung. Denn unabhängig davon kennen die Lohnnebenkosten nur einen Weg; und zwar steil nach oben. Damit stellen die Rentenbeschlüsse die Ambition der neuen Bundesregierung, die Wirtschaft auf Vordermann zu bringen, grundsätzlich in Frage. Viel unverfänglicher ist der Mindestlohnbeschluss. Hier können sich die Vertreter der Arbeitgeberseite nicht von der Verantwortung freisprechen. Haben sie doch der neuen – kostensteigernden – Geschäftsordnung bereits vor der Bundestagswahl zugestimmt.

Wenn die neue Bundesregierung dennoch bei der Wirtschaft punkten will, muss sie mit dem Bürokratieabbau ernst machen. Nur mit der Nagelschere zu arbeiten, ist nicht ausreichend.   
Mit freundlichen Grüßen

Michael H. Heinz

Präsident der BDWi

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