Frage des BDWi
Die EU-Kommission greift in die Sozialpolitik der Mitgliedsstaaten ein. Ein Beispiel dafür ist die Mindestlohnrichtlinie. Ist eine eu-weit einheitliche Sozialpolitik erforderlich oder sollte die Zuständigkeit für die Sozialpolitik ausschließlich bei den Mitgliedsstaaten liegen?
Antworten der Parteien
CDU / CSU
Eine EU-weit einheitliche Sozialpolitik ist nach Meinung von CDU und CSU nicht erforderlich. Jeder Mitgliedsstaat sollte selbst entscheiden, wie er seine Sozialsysteme aus-gestaltet. Im Grundsatz sollte daher die Zuständigkeit für die Sozialpolitik bei den Mitgliedsstaaten liegen. Dies entspricht auch der aktuellen Rechtslage. Bei Themen, die grenzübergreifende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen, können europa-weite Regelungen im Einzelfall sinnvoll sein, z. B. bei der Plattformarbeit oder bei der Annäherung von Sozialleistungen in der EU für Asylbewerber und Schutzberechtigte unter Berücksichtigung der Kaufkraft.
SPD
Mehr als jede fünfte EU-Bürgerin bzw. jeder fünfte EU-Bürger ist von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Armut spaltet den Kontinent und schwächt den Zusammenhalt. Der Aufbau einer europäischen Sozialunion ist uns deshalb ein wesentliches Anliegen. Das soziale Europa muss gestärkt und mit den ökonomischen Grundfreiheiten in ein Gleichgewicht gebracht werden. Deshalb setzen wir uns für ein soziales Fortschrittsprotokoll ein, dass den europäischen Verträgen beigefügt wird. Die Europäische Säule sozialer Rechte bleiben für uns handlungsleitend für die nächste Legislaturperiode. Starke soziale Sicherungssysteme unterstützen die Menschen im Wandel und ermöglichen ein Leben in Würde. Dafür wollen wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen.
Bündnis 90 / Die Grünen
Gerade in Krisenzeiten ist ein verlässlicher Sozialstaat für die Menschen unabdingbar, sowohl in Deutschland als auch in ganz Europa. Deshalb wollen wir GRÜNE die soziale Dimension der EU weiter stärken und einen soliden sozialen Schutz gewährleisten. Dabei geht es uns nicht um die Angleichung der Sozialsysteme - diese bleiben primär in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten - sondern um Mindeststandards.
Wir wollen, dass sich alle Menschen in Europa auf starke Sozialsysteme verlassen können, die sie vor Armut schützen. Dafür brauchen die Sozialstaaten der Mitgliedsländer verbindliche Mindeststandards. Die wirtschaftliche Lage der Mitgliedstaaten ist aber sehr unterschiedlich. Deshalb sollte die EU hier keine konkreten Werte vorgeben. Was die EU hingegen tun kann und sollte, ist Empfehlungen wie bei der Mindestlohnrichtlinie auszusprechen, die sich an Referenzgrößen wie dem Durchschnittseinkommen im jeweiligen Land orientieren.
FDP
Wir Freie Demokraten sind überzeugt, dass Arbeitsmarktpolitik zu Recht Aufgabe der Mitgliedstaaten ist. Zudem wird die Höhe des Mindestlohnes in Deutschland durch die Tarifvertragsparteien in der Mindestlohnkommission ermittelt. Generell ist die Lohnfindung die ureigenste Aufgabe der Tarifvertragsparteien und nicht des Staates. Nur in Fragen, die tatsächlich eine erhebliche grenzüberschreitende Bedeutung für den Binnenmarkt oder die Freizügigkeit haben, ist die EU politisch gefordert.
