Bezahlbare Wohnungen sind in vielen Regionen Deutschlands knapp. Das hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Denn ohne Wohnung unterschreiben insbesondere auswärtige Auszubildene und Fachkräfte keinen Arbeitsvertrag. Eine Lösung dafür liegt auf der Hand. Im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuchs hat es der Bundestag in der Hand Mitarbeiterwohnen so auszugestalten, dass es für Unternehmen attraktiver wird, Wohnraum zu schaffen und ihren Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Mitarbeiterwohnen, bekannt unter dem Begriff der „Werkswohnung“, ist die Bereitstellung von Wohnraum durch Unternehmen.
„Trotz der Rezession leiden viele Unternehmen immer noch an einem Mangel an Fachkräften und Auszubildenen. Eine bessere Regulierung vom Mitarbeiterwohnen könnte einen wichtigen Beitrag leisten, um diesem Problem Herr zu werden,“ erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
Der BDWi-Mitgliedsverband Union Mittelständischer Unternehmen e. V. - (UMU) - Wir Eigentümerunternehmer hat einen konkreten Vorschlag zur Reform des Baugesetzbuchs ausgearbeitet. Beteiligt waren: Gerd Maas (Leiter Arbeitskreis Wirtschaft & Politik des Bundesverbands Deutscher Mittelstand e.V. | Verbandsgruppe WIR EIGENTÜMERUNTERNEHMER), Dr. Otmar Schuster (Geohaus GbR, Mühlheim an der Ruhr), Dipl. Ing. Architekt Frederic Paulus Akuffo (N2 Quadrat GmbH – Institut für nachhaltige Nachverdichtung, Berlin) und Prof. Dipl.-Ing. Doğan G. Yurdakul (GfP Gesellschaft für Planung Umwelt – Stadt – Architektur, Berlin). Beraten wurde der Vorschlag u.a. mit dem wohnungs- und baupolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst MdB.
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