Stellungnahme BDWi zur Reform des Sozialversicherungssystems

Die Reform der sozialen Sicherungssysteme ist unausweichlich. Ansonsten werden die Kosten für Sozialabgaben weiterhin steil ansteigen.

Die Reform der sozialen Sicherungssysteme ist unausweichlich. Ansonsten werden die Kosten für Sozialabgaben weiterhin steil ansteigen. Arbeit droht für Arbeitgeber unbezahlbar zu werden. Für Arbeitnehmer wird Arbeit immer unattraktiver. Denn im Gegensatz zur Steuerbelastung des Arbeitseinkommens fallen die Sozialversicherungsbeiträge ab dem ersten Euro an.   

Der BDWi fordert die Bundesregierung auf, alle Sozialversicherungssysteme ehrlich zu bilanzieren. Zwischen Leistungen, die unmittelbar in Leistungen für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler fließen und allen anderen Leistungen muss klar unterschieden werden. Von der Mütterente, über die beitragsfreie Krankenmitversicherung von Familienangehörigen bis zu den höheren Auszahlungen für Arbeitslose mit Kindern; für all diese und zahlreiche weitere Leistungen gibt es gute Gründe. Es muss aber klar ersichtlich sein, dass hier vom Äquivalenzprinzip abgewichen wird. Nur mit einer ehrlichen Bilanzierung wäre eine Debatte darüber möglich, wie hoch der Zuschuss des Bundes in das Sozialversicherungssystem sein sollte.

Unabhängig davon fordert der BDWi eine Reform der sozialen Sicherungssysteme, um die Belastungen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit Beiträgen zu begrenzen. In diesem Punkt muss man ehrlich sein. Die meisten der zu diskutierenden Vorschläge werden zu Leistungsabsenkungen führen.                             

Alle Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Die Sozialversicherungssysteme können und müssen auch zeitnah reformiert werden. Die Bundesregierung muss den Mut aufbringen, anstatt der im Koalitionsvertrag angekündigten Kommissionen kurzfristig ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren mit allen relevanten Stakeholdern durchzuführen. Im Anschluss muss sich die Koalition einigen. Die Gesetzgebungsverfahren können dann folgen.     

Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 

Die versicherungsfremden Leistungen werden vollständig vom Bund finanziert; laut der Deutschen Rentenversicherung entspricht das 40 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr alleine bei der gesetzlichen Rentenversicherung.            

-    Diese Forderung und die damit einhergehende Zahl ist von der Deutschen Rentenversicherung Bund übernommen.

Das Renteneintrittsalter wird an die Lebenserwartung angepasst.

-    Die Debatten um eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit sind in einer immer älter werdenden Gesellschaft toxisch. Anstatt sie alle paar Jahre erneut führen zu müssen, wäre als Befriedung eine breite politische Einigung wünschenswert. Diese müsste sich an nachvollziehbaren Kriterien orientieren. Darunter fallen zum Beispiel der Anstieg der Lebenserwartung oder das Verhältnis von Einzahlern ins System zu Leistungsempfängern.   

Der Nachhaltigkeitsfaktor wird wieder eingeführt. Auf eine gesetzliche Anhebung des Rentenniveaus im Rahmen der Rentenformel wird verzichtet.

-    Der Nachhaltigkeitsfaktor senkt die Auszahlungen aus dem System. Damit steht er im Widerspruch zur Stabilisierung bzw., Anhebung der Rentenniveaus, wie es die Bundesregierung in ihrem einschlägigen Gesetzesentwurf vorschlägt. Um das Rentensystem zu stabilisieren, ist der Nachhaltigkeitsfaktor unverzichtbar. Zudem ist der Nachhaltigkeitsfaktor essenziell, um zukünftige Generationen zu entlasten und eine generationengerechte Altersversorgung zu gewährleisten.

Die Mütterrente wird nicht ausgeweitet. So weit wie möglich werden die Regelungen der Mütterrente 1 und 2 zurückgenommen. 

-    Die Mütterrente ist systemwidrig. Mit dem Gerechtigkeitsargument werden Rentenversicherungsleistungen für eine festgelegte Zielgruppe beschlossen und zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ausgezahlt. Zudem stellt sich auch die Frage der Bedürftigkeit und Zielsetzung, da gerade diejenigen Rentenbezieherinnen, welche eigentlich hauptsächlich mit der Rente adressiert werden sollen, über die Anrechnung staatlicher Leistungen wie z.B. der Grundsicherung gar keine oder nur geringere Vorteile aus der Mütterrente ziehen. 

-    Es steht natürlich jeder Regierung frei, eine solche Leistung einzuführen. Sie sollte dann diese aber auch vollständig aus dem Bundeshaushalt finanzieren. Darum sollte der Bund entweder die Kosten für die Mütterrente vollständig (auch die Mütterrente 1 und 2) übernehmen oder eine Abschaffung beschließen. 

Die Rente mit 63 (aktuell Rente mit 64) wird abgeschafft.

-    Gegen die Rente mit 63 spricht, dass sie ebenfalls zu Lasten der Beitragszahler eingeführt worden ist. Sie hat aber auch negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, weil sie eben nicht überwiegend von Menschen genutzt wird, die in besonders belasteten Berufen gearbeitet haben. Vielmehr wird sie oft von hochqualifizierten Arbeitskräften mit hohen Rentenansprüchen und weniger belastenden Jobs genutzt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fehlen in den Betrieben.

Die Abschläge für einen vorzeitigen Renteneintritt werden angehoben. 

-    Die Abschläge für einen vorzeitigen Renteneintritt sind versicherungsmathematisch nicht korrekt gerechnet. Sie müssten eigentlich höher ausfallen. Darum sollte die Formel zur Festlegung der Abschläge angepasst werden. 
Neuhinzukommende Beamte werden nicht länger im Pensionssystem altersabgesichert. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. 

-    Die durchschnittliche Pension ist dreimal so hoch wie die durchschnittliche Rente. Die Pensionslasten der öffentlichen Haushalte steigen immer stärker an. Bestehende Pensionsverhältnisse in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, ist politisch und verwaltungstechnisch schwierig. Das dürfte auch bei bereits bestehenden Verbeamtungsverhältnissen der Fall sein. Machbar wäre aber eine Vereinbarung von Bund, Ländern und Kommunen zukünftige Beamten in das gesetzliche Rentensystem zu überführen und ihnen keine Pension anzubieten.                                                           

Die private Altersvorsorge wird reformiert.

 -    Die Garantien in der Ansparphase der staatlich geförderten pAV müssen abgesenkt werden. Damit würden höhere Renditen einhergehen.                                           

-    Die Verwaltungskosten müssen gesenkt werden; zum Beispiel über die Vereinfachung der Zulagenförderung und bei der Beantragung und Verwaltung der staatlichen Zulagen. 

-    Die staatlich geförderte private Altersvorsorge muss auf Selbstständige ausgeweitet werden.

Die betriebliche Altersvorsorge wird reformiert.

-    Die Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung im Leistungsbezug muss abgeschafft werden. Das steigert die Attraktivität.

-    Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitnehmer standardmäßig in die betriebliche Altersvorsorge einzubeziehen – mit der Option, sich aktiv dagegen zu entscheiden (Opting-out). Das hat sich in anderen Ländern bewährt.

-    Die Komplexität muss reduziert werden. Verständlichkeit und Effizienz müssen im Vordergrund stehen.

-    Um die Attraktivität bei geringen Einkommen zu erhöhen, sollten steuerliche Anreize und Freibeträge ohne Anrechnung staatlicher Leistungen eingeführt bzw. erweitert werden, damit sich die bAV auch bei niedrigen Lohngruppen lohnen kann.

-    weitreichenden Beratungspflichten und die damit verbundene Komplexität der bAV ist für Arbeitgeber problematisch, da hierdurch erhöhte Haftungsrisiken bestehen. Durch eine zumindest teilweise Enthaftung der Arbeitgeber wäre eine weitere Verbreitung möglich.

Wenn eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige eingeführt werden sollte, muss diese flexibel gestaltet werden. Insbesondere die private Vorsorge sollte betrachtet werden. Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Vorsorgeinstrumente müssen zugelassen werden.

-    Deutschland braucht mehr Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für Selbständige ist notwendig, birgt jedoch Risiken insbesondere bei Unternehmensgründungen. Um zu vermeiden, dass auf Grund der Altersvorsorgepflicht von der Unternehmensgründung abgesehen wird, dürfen den Gründerinnen und Gründern keine Hürden in den Weg gelegt werden. 

Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Der Bund leistet einen adäquaten Ausgleich für die Mitversicherung der Bezieher von Bürgergeld in Höhe von 10 Milliarden Euro jährlich. 
Die Arzneimittelkosten werden gesenkt. 

-    Eine Deckelung der Kosten wird angekündigt. Dieser Deckelung wird ein Reformprozess mit den Verbänden der Pharmabranche vorgeschaltet. Ziel des Prozesses ist es, Reformvorschläge zu erarbeiten, die geeignet sind, Versorgungssicherheit und Innovation am deutschen Pharmamarkt zu gewährleisten und dennoch die Kosten spürbar zu senken. 

Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden für die gesamte Dauer ihrer Verfahren nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes versorgt.

Ukrainische Flüchtlinge werden nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes versorgt.

Reform der sozialen Pflegeversicherung

Der Bund übernimmt die Kosten für die soziale Absicherung der Pflegepersonen; aktuell in Höhe von rund 4 Milliarden Euro.

Der Bund übernimmt die Förderbeträge für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie die Ausbildungskosten.

Die Qualifikationen ausländischer Pflegefachkräfte werden schneller anerkannt: Wer eine dreijährige Ausbildung oder ein Studium sowie die passenden Sprach-kenntnisse hat, muss sofort als Fachkraft in Deutschland arbeiten dürfen (Kompetenzvermutung).

Zur Absicherung der Wirtschaftlichkeit von Pflegeeinrichtungen müssen Vergütungsverhandlungen beschleunigt werden, kollektiv möglich sein und Fristen entzerrt werden.

Durch den systematischen Abbau überflüssiger bürokratischer Vorgaben kann die wirtschaftliche Situation der Pflegeunternehmen gestärkt, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verbessert und mehr Zeit für die Versorgung der pflegebedürftigen Menschen gewonnen werden.

Um Digitalisierung in der Pflege nachhaltig voranzutreiben, werden eine Anschub- und Regelfinanzierung, der Abbau bürokratischer Hürden sowie die digitale Aus-, Fort- und Weiterbildung verankert.

Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung

Der Bund nimmt von der Rückforderung in Höhe von 5,2 Milliarden Euro aufgrund des Corona-Kurzarbeitgeldes Abstand.
Die Anerkennungsberatung kann auch weiterhin von der Bundesagentur für Arbeit (BA) durchgeführt werden. Sie wird aber in Zukunft aus Bundesmitteln finanziert. 

Die Entwicklung und Betrieb eines IT-Systems zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit mit kommunalen Trägern wird aus Bundemitteln finanziert.

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld 1 (ALG I) wird für alle Altersgruppen auf 6 – 12 Monate begrenzt.

 

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