Spürbare Erleichterungen bei CSRD und CSDDD – und zwar jetzt! Das fordern Vertreter der deutschen Wirtschaft von der europäischen Politik

Hier können Sie die Stellungnahme lesen.

Die Europäische Kommission hat für diese Legislaturperiode substanzielle Entlastungen der Wirtschaft und 
einen ambitionierten Bürokratieabbau versprochen. Die deutsche Wirtschaft nimmt Europa beim Wort: 
Unternehmen zählen darauf, dass diese Ankündigung konsequent umgesetzt wird. Das EU-Parlament, der Rat 
und die mit Vorschlägen zur Überarbeitung der Berichtsstandards beauftrage European Financial Reporting 
Advisory Group (EFRAG) sollten die Ansätze der Europäischen Kommission vom Februar 2025 konstruktiv 
ergänzen, konsequent umsetzen und die Sorgen der Unternehmen ernst nehmen. Kosmetische Korrekturen 
reichen für die dringend benötigte wirtschaftliche Wende in Europa nicht aus. Nur mit substanziellen 
Korrekturen hat die beschlossene Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und 
der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) einen praktischen Wert. Europa muss das Momentum jetzt nutzen und 
gemeinsam mit der betroffenen Wirtschaft die notwendigen inhaltlichen Änderungen erarbeiten. 
Die Omnibus-Vorschläge der Europäischen Kommission enthalten viele richtige Ansätze.  

• Im Hinblick auf die die CSDDD betrifft dies etwa die regelmäßige Beschränkung der Sorgfaltspflichten 
auf direkte Zulieferer, die Streichung der umsatzbezogenen Sanktionshöhe sowie die Kürzung der 
Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung. 

• Im Hinblick auf die CSRD gilt dies u. a. für den Wegfall branchenspezifischer Berichtsstandards. 
Allerdings lassen sich bereits jetzt zahlreiche Informationsanforderungen der CSRD kaum belastbar 
einholen. Und parallele Anforderungen der genannten Gesetze führen zu unnötigen doppelten 
Berichten. Diese Schwierigkeiten betreffen alle von der CSRD erfassten Unternehmen, unabhängig 
von ihrer Größe. Allein die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit ihren bis zu 1.000 
unterschiedlichsten einzuholenden und berichtspflichtigen Informationen führt bei vielen 
Unternehmen zu Kosten zwischen 300.000 und 500.000 EUR pro Jahr. Die anfänglichen 
Aufwandsschätzungen der Europäischen Kommission werden nach Rückmeldungen aus den 
Unternehmen um ein Vielfaches übertroffen.   

Die Kommissionsvorschläge gehen aus Sicht der Unternehmen in die richtige Richtung, aber noch nicht weit 
genug. Denn: Die Bürokratieanforderungen im Rahmen von CSRD und CSDDD, aber auch von CBAM, der 
Taxonomie-Verordnung, der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) und weiterer Rechtsakte 
mit produktbezogenen Sorgfaltspflichten verursachen nicht nur unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten, 
sondern binden auch erhebliches Personal, das für die Lösung der vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit 
benötigt wird. Diese Ressourcen fehlen für nötige Investitionen – insbesondere an den heimischen Standorten.  
Was es konkret braucht 

• Im Hinblick auf die CSRD: Eine weitgehende Reduktion der Berichtsstandards auf einen klar 
verständlichen, rechtssicher und mit verhältnismäßigem Aufwand zu bewältigenden Kern.  
  
• Im Hinblick auf die CSDDD: Sollte die Richtlinie nicht in Gänze wegfallen, braucht es jedenfalls eine 
dringende Vereinfachung der Sorgfaltspflichten. Diese sollten sich auf Basis des risikobasierten 
Ansatzes regelmäßig auf unmittelbare Zulieferer (TIER I außerhalb des EU-Binnenmarktes) 
beschränken. Zulieferer aus der EU sollten explizit ausgenommen werden. Damit würden 
Lieferbeziehungen innerhalb der EU faktisch entlastet und der “Trickle-Down“-Effekt für KMU deutlich 
entschärft. Darüber hinaus sollte die Pflicht zur Aufstellung eines Klimaplans gestrichen werden. 

• Gemeinsamer Schwellenwert bei CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung: Die deutliche Anhebung 
der Anwendungsschwelle auf mindestens 3.000 Beschäftigte neben einem Mindestjahresumsatz von 
450 Millionen EUR wäre ein wichtiger Ansatz, um die Anwendung der Gesetze stärker zu 
vereinheitlichen und die Zahl der erfassten Unternehmen erheblich zu begrenzen.  

• Im Hinblick auf CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus in seiner jetzigen Form weist 
erhebliche Grundprobleme für die Praxis auf. Der Omnibus ist ein wichtiges Signal, löst diese aber 
nicht.   

• Zusätzliche Überarbeitung der EUDR: Die Entwaldungsverordnung muss dringend überarbeitet 
werden. U.a. müssen die Vorgaben auf Importeure und Erstinverkehrbringer beschränkt, eine De
Minimis-Regelung eingeführt, Eigenverbrauch sowie Rückwaren und Muster vom Anwendungsbereich 
ausgeschlossen werden. 

Die Wirtschaft erwartet pragmatische Gesetze, die mit verhältnismäßigem Aufwand rechtssicher zu erfüllen 
sind. Diese Anforderung muss die Europäische Union insbesondere bei der CSRD und CSDDD, aber auch 
Gesetzen wie der EUDR nun endlich erfüllen. Nur auf diese Weise können Staat und Wirtschaft auf den 
wichtigen Feldern der Nachhaltigkeit und des Schutzes der Menschenrechte entschlossen an einem Strang 
ziehen. 

Europa kann und muss global wieder wettbewerbsfähig werden. Das setzt voraus, dass Unternehmen ihre 
Ressourcen effektiv einsetzen können. Dazu ebnen die ersten Kommissionsvorschläge zum Bürokratieabbau 
den Weg. Der damit angestoßene Paradigmenwechsel muss nun konsequent weiterverfolgt werden. Der 
Gesetzgeber sollte den Unternehmen wieder mehr Vertrauen entgegenbringen. Die Überregulierung schadet 
allen. Denn die Stärke Europas liegt auch in der Leistungsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Beides gilt 
es, zügig zurückzugewinnen. 

Deshalb: Bürokratie abbauen – Wettbewerbsfähigkeit sichern!  

Dr. David Deißner      
Geschäftsführer       
Stiftung Familienunternehmen und Politik  
  
Mathias Schöttke 
Hauptgeschäftsführer 
Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC)
 
Ralf-Michael Löttgen    
Bundesgeschäftsführer 
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft – BDWi 
  
Antonin Finkelnburg 
Hauptgeschäftsführer 
 Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen 
e.V. (BGA) 

Oliver Zander     
Hauptgeschäftsführer     
Gesamtmetall | Gesamtverband der Arbeitgeber- 
verbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V. 

Thilo Brodtmann     
Hauptgeschäftsführer    
VDMA e.V.   
  
Wolfgang Weber 
Vorsitzender der Geschäftsführung 
ZVEI e.V. 

Dr. Berthold Welling    
Geschäftsführer 
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) 

Dr. Henning Bergmann 
Hauptgeschäftsführer 
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.

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