Die Europäische Kommission hat für diese Legislaturperiode substanzielle Entlastungen der Wirtschaft und
einen ambitionierten Bürokratieabbau versprochen. Die deutsche Wirtschaft nimmt Europa beim Wort:
Unternehmen zählen darauf, dass diese Ankündigung konsequent umgesetzt wird. Das EU-Parlament, der Rat
und die mit Vorschlägen zur Überarbeitung der Berichtsstandards beauftrage European Financial Reporting
Advisory Group (EFRAG) sollten die Ansätze der Europäischen Kommission vom Februar 2025 konstruktiv
ergänzen, konsequent umsetzen und die Sorgen der Unternehmen ernst nehmen. Kosmetische Korrekturen
reichen für die dringend benötigte wirtschaftliche Wende in Europa nicht aus. Nur mit substanziellen
Korrekturen hat die beschlossene Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und
der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) einen praktischen Wert. Europa muss das Momentum jetzt nutzen und
gemeinsam mit der betroffenen Wirtschaft die notwendigen inhaltlichen Änderungen erarbeiten.
Die Omnibus-Vorschläge der Europäischen Kommission enthalten viele richtige Ansätze.
• Im Hinblick auf die die CSDDD betrifft dies etwa die regelmäßige Beschränkung der Sorgfaltspflichten
auf direkte Zulieferer, die Streichung der umsatzbezogenen Sanktionshöhe sowie die Kürzung der
Vorgaben zur zivilrechtlichen Haftung.
• Im Hinblick auf die CSRD gilt dies u. a. für den Wegfall branchenspezifischer Berichtsstandards.
Allerdings lassen sich bereits jetzt zahlreiche Informationsanforderungen der CSRD kaum belastbar
einholen. Und parallele Anforderungen der genannten Gesetze führen zu unnötigen doppelten
Berichten. Diese Schwierigkeiten betreffen alle von der CSRD erfassten Unternehmen, unabhängig
von ihrer Größe. Allein die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit ihren bis zu 1.000
unterschiedlichsten einzuholenden und berichtspflichtigen Informationen führt bei vielen
Unternehmen zu Kosten zwischen 300.000 und 500.000 EUR pro Jahr. Die anfänglichen
Aufwandsschätzungen der Europäischen Kommission werden nach Rückmeldungen aus den
Unternehmen um ein Vielfaches übertroffen.
Die Kommissionsvorschläge gehen aus Sicht der Unternehmen in die richtige Richtung, aber noch nicht weit
genug. Denn: Die Bürokratieanforderungen im Rahmen von CSRD und CSDDD, aber auch von CBAM, der
Taxonomie-Verordnung, der Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) und weiterer Rechtsakte
mit produktbezogenen Sorgfaltspflichten verursachen nicht nur unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten,
sondern binden auch erhebliches Personal, das für die Lösung der vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit
benötigt wird. Diese Ressourcen fehlen für nötige Investitionen – insbesondere an den heimischen Standorten.
Was es konkret braucht
• Im Hinblick auf die CSRD: Eine weitgehende Reduktion der Berichtsstandards auf einen klar
verständlichen, rechtssicher und mit verhältnismäßigem Aufwand zu bewältigenden Kern.
• Im Hinblick auf die CSDDD: Sollte die Richtlinie nicht in Gänze wegfallen, braucht es jedenfalls eine
dringende Vereinfachung der Sorgfaltspflichten. Diese sollten sich auf Basis des risikobasierten
Ansatzes regelmäßig auf unmittelbare Zulieferer (TIER I außerhalb des EU-Binnenmarktes)
beschränken. Zulieferer aus der EU sollten explizit ausgenommen werden. Damit würden
Lieferbeziehungen innerhalb der EU faktisch entlastet und der “Trickle-Down“-Effekt für KMU deutlich
entschärft. Darüber hinaus sollte die Pflicht zur Aufstellung eines Klimaplans gestrichen werden.
• Gemeinsamer Schwellenwert bei CSRD, CSDDD und Taxonomie-Verordnung: Die deutliche Anhebung
der Anwendungsschwelle auf mindestens 3.000 Beschäftigte neben einem Mindestjahresumsatz von
450 Millionen EUR wäre ein wichtiger Ansatz, um die Anwendung der Gesetze stärker zu
vereinheitlichen und die Zahl der erfassten Unternehmen erheblich zu begrenzen.
• Im Hinblick auf CBAM: Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus in seiner jetzigen Form weist
erhebliche Grundprobleme für die Praxis auf. Der Omnibus ist ein wichtiges Signal, löst diese aber
nicht.
• Zusätzliche Überarbeitung der EUDR: Die Entwaldungsverordnung muss dringend überarbeitet
werden. U.a. müssen die Vorgaben auf Importeure und Erstinverkehrbringer beschränkt, eine De
Minimis-Regelung eingeführt, Eigenverbrauch sowie Rückwaren und Muster vom Anwendungsbereich
ausgeschlossen werden.
Die Wirtschaft erwartet pragmatische Gesetze, die mit verhältnismäßigem Aufwand rechtssicher zu erfüllen
sind. Diese Anforderung muss die Europäische Union insbesondere bei der CSRD und CSDDD, aber auch
Gesetzen wie der EUDR nun endlich erfüllen. Nur auf diese Weise können Staat und Wirtschaft auf den
wichtigen Feldern der Nachhaltigkeit und des Schutzes der Menschenrechte entschlossen an einem Strang
ziehen.
Europa kann und muss global wieder wettbewerbsfähig werden. Das setzt voraus, dass Unternehmen ihre
Ressourcen effektiv einsetzen können. Dazu ebnen die ersten Kommissionsvorschläge zum Bürokratieabbau
den Weg. Der damit angestoßene Paradigmenwechsel muss nun konsequent weiterverfolgt werden. Der
Gesetzgeber sollte den Unternehmen wieder mehr Vertrauen entgegenbringen. Die Überregulierung schadet
allen. Denn die Stärke Europas liegt auch in der Leistungsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Beides gilt
es, zügig zurückzugewinnen.
Deshalb: Bürokratie abbauen – Wettbewerbsfähigkeit sichern!
Dr. David Deißner
Geschäftsführer
Stiftung Familienunternehmen und Politik
Mathias Schöttke
Hauptgeschäftsführer
Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC)
Ralf-Michael Löttgen
Bundesgeschäftsführer
Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft – BDWi
Antonin Finkelnburg
Hauptgeschäftsführer
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen
e.V. (BGA)
Oliver Zander
Hauptgeschäftsführer
Gesamtmetall | Gesamtverband der Arbeitgeber-
verbände der Metall- und Elektro-Industrie e.V.
Thilo Brodtmann
Hauptgeschäftsführer
VDMA e.V.
Wolfgang Weber
Vorsitzender der Geschäftsführung
ZVEI e.V.
Dr. Berthold Welling
Geschäftsführer
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
Dr. Henning Bergmann
Hauptgeschäftsführer
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
