Nachhaltigkeitsbezogene Unternehmensberichterstattung

Stellungnahme des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung - Der BDWi lehnt die Einführung einer nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung ab.

Allgemein

Der BDWi lehnt die Einführung einer nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung ab. Uns ist bewusst, dass diese Berichtspflichten Bestandteil der sustainable finance Strategie der Europäischen Kommission sind. Allerdings bieten bereits heute Finanzinstitute nachhaltige Anlagemöglichkeiten an. Der Emissionshandel wird in den nächsten Jahren klare Preissignale aussenden, aus denen ersichtlich wird, ob Unternehmen nachhaltig wirtschaften. Wenn es der Kommission um zusätzliche Daten geht, sollte sie besser den Spielraum der einschlägigen Statistiken verbessern.

Die Berichtspflichten sind nicht nur zusätzliche Bürokratie für die betroffenen Unternehmen. Sie stehen für einen Politikansatz, Unternehmen bis ins kleinste Detail zu regulieren. Beunruhigend ist, dass die Berichtspflichten auch auf kleine und mittlere Unternehmen ausgedehnt werden sollen, und dass in der Richtline eine Verordnungsermächtigung für die Kommission (delegierte Rechtsakte) vorgesehen ist. Bereits heute liegen von Sven Giegold und Robert Habeck Forderungen vor, die Berichtspflichten erheblich auszuweiten.  

Erste erfolgreiche Klagen gegen Unternehmen, die vermeintlich nicht nachhaltig wirtschaften, machen deutlich, dass insbesondere Unternehmen aus der Industrie und der Energiewirtschaft vor erheblichen Risiken stehen. Wenn es der Europäischen Gemeinschaft nicht gelingt, die industrielle Basis in Europa zu sichern, verliert sie ihre Legitimation. Darum sollte genau überprüft werden, welche rechtlichen Risiken mit einer nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung einhergehen.   

Besser wäre es, wenn sich die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsstrategie auf wenige effektive Instrumente beschränken würde. Der Emissionshandel könnte ein solches Instrument sein. Mehr Bürokratie ist es nicht.

Zu einzelnen Punkten

Verordnungsermächtigung für die Kommission (delegierte Rechtsakte)

Es wäre überraschend, wenn der vorliegende Vorschlag der Kommission keine Mehrheit findet. Eine Ausweitung der Berichtspflichten auf kleine Unternehmen würde diese hart treffen. Darum sollte dem Ansinnen der Kommission darüber auf dem Verordnungsweg zu entscheiden, ein Riegel vorgeschoben werden.

Berichtsort

Da sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorrangig an die Öffentlichkeit wendet, käme als Berichtsort auch die Website der Unternehmen in Frage.

Anwendungsbereich

Unternehmen, die weniger als 500 Beschäftigte haben, sind keine großen Unternehmen. Sie sollten nicht unter die Berichtspflicht fallen.

Verbindliche Standards

Verbindliche Standards sind die Voraussetzung für die gewünschte Vergleichbarkeit und Aufsummierung. Sie bergen aber erhebliche Risiken für die Wirtschaft. Wenn die Kommission in Zukunft eigenhändig die Standards vorgibt, nach denen die Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten müssen und wenn diese Berichte darüber entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen sich diese Unternehmen am Kapitalmarkt refinanzieren können, hat das mit freier Marktwirtschaft nichts mehr zu tun. Die Kommission hat damit ein Instrument in der Hand, um die Wirtschaft bis hin zu kleinteiligen Detailfragen zu steuern.

Es ist zu befürchten, dass die Finanzinstitute in Zukunft auch von kleinen und mittleren Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte einfordern werden. Unabhängig davon sollten kleine und mittlere Unternehmen bereits jetzt kategorisch von einer Pflicht zur nachhaltigkeitsbezogenen Unternehmensberichterstattung befreit werden.

Wenn beispielsweise über die CO2-Emissionen berichtet werden soll, aber dazu gar kein internes Berichtswesen existiert und somit keine Daten verfügbar sind, müsste ein kleines Unternehmen erst die Infrastruktur und das Personal für die Messung aufbauen. Das Ausklammern des Mittelstandes ist deshalb besonders wichtig.

Wesentlichkeitsperspektiven

Es ist bereits für große Unternehmen schwierig, Informationen zu sozialen und ökologischen Standards in der Lieferkette zu beschaffen, für Mittelständler ist dies mit einem Aufwand verbunden, der das Geschäftsmodell nicht nur gefährden, sondern zunichtemachen kann. So wäre zum Beispiel für eine Tankstelle nicht nachvollziehbar, ob die Rohstoffe, die für den verkauften Treibstoff verwendet wurden, nach ökologischen und sozialen Standards hergestellt und transportiert wurden. Denn aufgrund der gemeinschaftlichen Lagerung ist der Herkunftsort der Rohstoffe regelmäßig nicht bekannt. Die Verfolgung von mehreren nachgelagerten Stellen ist bereits für große Unternehmen sehr schwierig. Gerade die freien Tankstellen und unabhängigen Händler und Tanklager sind aber für den Wettbewerb und zum Vorteil des Verbrauchers wichtig, weil sie anders als Konzerntankstellen zu faireren Preisen und transparenterem Handel beitragen. Da die Berichterstattung nicht wie beispielsweise die Preistransparenz auf einer einfachen Einheit Euro pro Liter basiert, sondern eine vielschichtige Standardsetzung notwendig ist, wird das Verfahren für den Mittelstand zu komplex.

Sowohl die Europäische Kommission als auch die deutsche Bundesregierung haben bei den Vorbereitungen der Gesetzgebung in den CSR-Foren auf europäischer und deutscher Ebene ihren Willen bekundet, die besondere Rolle des Mittelstands zu beachten. Der Vorschlag spiegelt das nicht wider.

Verschärfung inhaltlicher Prüfstandards

Mit einer Verschärfung der Prüfstandards droht eine Verschärfung der Kontrolle und ein Durchregulieren der Wirtschaft.

Sanktionsregime

Eine Ausweitung möglicher Sanktionen lehnen wir ab.

Einbeziehung von Unternehmen aus Drittstaaten

Eine Berichtspflicht darf Unternehmen mit Sitz in Europa gegenüber Unternehmen mit einem Sitz außerhalb Europas nicht schlechter stellen.

Zuständigkeit von Wirtschaftsprüfern

Vielleicht wäre es sinnvoll, sich bei den Nachhaltigkeitsberichten an der CSR-Berichterstattung zu orientieren, anstatt den Lagebericht der Unternehmen als Berichtsort vorzugeben und damit die Wirtschaftsprüfer zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte zu verpflichten. In Deutschland hat zuletzt der Fall Wirecard gezeigt, wie schnell die Wirtschaftsprüfer an ihre Grenzen stoßen. 

Problem unterschiedliche Gesetzgebung

Sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene existieren Richtlinien und Gesetze, die in den Bereich Nachhaltigkeit eingreifen, z.B. Taxonomie, Lieferkettengesetz, Governance-Richtlinie, EMAS usw. Teilweise widersprechen sich dabei Regelungen oder schließen sich gegenseitig aus. Es gilt unbedingt darauf zu achten, dass die Komplexität durch die Nachhaltigkeitsgesetzgebung nicht noch weiter erhöht wird.

 

Aktuelles

Die Bundesregierung sucht eine Antwort auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Schuldenbremse. Investitionen in den Klimaschutz…