Mitglieder des BDWi trafen mit Pascal Reddig MdB zu einem Gespräch zusammen. Im Mittelpunkt der Diskussion stand die jetzt anstehende Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission. Reddig ist Vorsitzender der „Jungen Gruppe“ der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Von Seiten der BDWi-Mitgliedsverbände nahmen Axel Schnell, Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Dr. Wolfgang Eichele, Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Kadir Noyan Bundesverband Freier Tankstellen (bft) und Dr. Berthold Stoppelkamp, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW). BDWi-Bundesgeschäftsführer Ralf-Michael Löttgen hat das Gespräch moderiert.
Anstehende Gesetzesinitiativen
Mit den ersten Gesetzesinitiativen zur Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission sei ab Oktober zu rechnen, machte Reddig deutlich. In Deutschland habe es in den letzten Jahrzehnten keine strukturellen Reformen der Sozialversicherungssysteme gegeben, das sei das Problem. Darum seien die Reformen jetzt so wichtig. Dem stimmten die Vertreter des BDWi zu.
Mini-Jobs
Dennoch wurde die geplante Abschaffung der Mini-Jobs deutlich kritisiert. Diese spielen in vielen Dienstleistungsbranchen eine wichtige und ganz unterschiedliche Rolle. Zum Beispiel werden für die Bereitstellung von Sicherheits- und Ordnungsdiensten bei Veranstaltungen (Bundesligaspiele, Konzerte, usw.) viele Mitarbeiter für kurze Zeiträume benötigt. Bei mittelständischen Tankstellen hingegen müssen die Stationen rund um die Uhr besetzt werden und das oft in ländlichen Räumen. Zudem wurde betont, dass Minijobs insbesondere Studierenden, Rentnern sowie Personen mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusätzliche flexible Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Diese Flexibilität sollte bei einer Reform berücksichtigt und erhalten werden. In der Altenpflege kann Versorgung nur mit einem ausreichenden Bestand an Fachkräften angeboten werden. Darum würde sich die Ausgestaltung der Arbeitszeit auch an deren Bedürfnissen orientieren. Das Thema wurde von Herrn Stoppelkamp (BDSW), Herrn Noyan (bft) und Herrn Schnell (bpa) erläutert.
Pflegeneuordnungsgesetz
Im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist eine Ungleichbehandlung von tarifgebundenen und tarifungebundenen Arbeitskräften in Hinblick auf die Refinanzierung der Lohnkosten verankert. Eine solche Regelung darf sich nicht im Rahmen der kommenden Pflegereform (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) wiederholen. Ein weiteres Problem ist die im PNOG geplante Zerschlagung von Beratungsleistungen der ambulanten Pflegedienste. Diese sollen in Zukunft von den Kommunen oder Kassen übernommen werden. Dabei haben die Unternehmen in den letzten Jahren tausende Mitarbeiter geschult, um diese Leistungen anbieten zu können. Das Thema wurde von Herrn Schnell (bpa) erläutert.
Beratungspflicht zur Frühstartrente und zum Altersvorsorgedepot
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge sind zusätzliche Vorsorgeformate hinzugekommen, und zwar die Frühstartrente und das Altersvorsorgedepot. Für beides soll die Beratungspflicht entfallen. Als Argument wird die Einsparung von Kosten genannt. Dieses Argument greift aber zu kurz. Altersvorsorge ist komplex. Darum ist eine Beratung für Verbraucher vorteilhaft. Diese muss aber nicht in Anspruch genommen werden. Auch ein Beratungsverzicht ist möglich. Dieses Thema wurde von Dr. Eichele erläutert.
Fazit
Die Teilnehmer bedankten sich bei Pascal Reddig für das Gespräch.
