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Beim Verbraucherschutz geht es auch um Wettbewerb

01.06.2017

Die Verbraucher haben es heutzutage nicht leicht. Waren- und Dienstleistungsangebote, die auf den ersten Blick transparent und ohne Haken und Ösen daherkommen, sind womöglich keinesfalls vorteilhaft.


Die Welt ist kompliziert. Darum brauchen wir ein Zurück zum Leitbild des mündigen Verbrauchers. Dafür ist es nicht hilfreich, dass Verbrauchern komplizierte Entscheidungen abgenommen werden, zum Beispiel durch einen Staatsfonds bei der zusätzlichen Altersvorsorge.

Altersvorsorge vermitteln

Die Altersvorsorge und damit der finanzielle Verbraucherschutz werden auch zum Ende dieser Bundestagslegislaturperiode immer noch intensiv diskutiert. Das liegt unter anderem an der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in deutsches Recht, hinzu kommt die Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). In beiden Fällen stellt sich die Frage, wer die Altersvorsorgeprodukte vermitteln soll und welcher Rahmen dafür erforderlich ist. Bei der bAV ist die Entscheidung insoweit gefallen, dass ein weiterer Durchführungsweg eingeführt werden soll. In diesem Durchführungsweg obliegt die Vermittlung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge den Tarifpartnern. Damit will die Bundesregierung das Ziel erreichen, mehr Menschen mit geringerem Einkommen in die bAV einzubeziehen. Der Gedanke dahinter ist, dass der Abschluss einer bAV attraktiver wird, wenn es für die Kunden einfacher wird. Das ist richtig. Dafür ist aber kein zusätzlicher Durchführungsweg erforderlich. Viel besser wäre es, die bestehenden Durchführungswege zu optimieren und damit auf die Unternehmen zu setzen, die bereits seit Jahrzehnten erfolgreich mit bAV-Produkten am Markt sind. Damit wäre den Verbrauchern besser geholfen.

Bei der Umsetzung der IDD läuft die Konfliktlinie zwischen stationären Vertrieb und Online-Vertrieb. „Kein Vertrieb ohne Beratung“ ist das Stichwort. Beim stationären Vertrieb verursacht die Gewährleistung von Verbraucherschutz erheblichen Aufwand. Der Online-Vertrieb macht es sich einfacher. Ob zum Beispiel Beratungsprozesse online in gleicher Qualität aufgesetzt werden können, wie in einem Gespräch von Angesicht zu Angesicht muss mit einem Fragezeichen versehen werden. 

Wir brauchen  dringend ein „fair level playing field“ zwischen online und stationär beim Verbraucherschutz. Ansonsten ist dem Verbraucher nicht geholfen. Er zieht den Kürzeren, weil der Online-Anbieter nicht die gleichen gesetzlichen Pflichten erfüllen muss und zudem oft lückenhafte Lösungen anbietet. 

Unlauterer Wettbewerb 

Wer genauer hinschaut, stellt fest, dass einige Geschäftsmodelle nur deshalb so erfolgreich sind, weil sie gesetzliche Pflichten ignorieren. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Vergleichsportal für Versicherungen erst darauf hinweist, dass es eigentlich ein Makler ist, wenn es verklagt wird.  

Gewerbliches Spiel 

Auch beim Glücksspiel ist die Diskrepanz von stationären / gewerblichen Angeboten und Online-Angeboten deutlich. Das gewerbliche Spiel ist in Deutschland bereits streng reguliert, weitere Verschärfungen werden aktuell umgesetzt. Auf der anderen Seite ist das Online-Glücksspiel zwar in Deutschland verboten. Das Verbot wird aber nicht durchgesetzt. 

Die Branche ist ein gutes Beispiel dafür, dass Verbraucherschutz bei stationären Angeboten durchgesetzt werden kann. Zu den Maßnahmen zählen Schulungen der Spielhallenmitarbeiter, damit diese Tendenzen zur Spielsucht nicht nur erkennen, sondern auch dazu qualifiziert sind, die Betroffenen gezielt anzusprechen.  

Fazit

Nur wenn es gelingt, Verbraucherschutz und Wettbewerb zusammen zu denken, kann ein unfairer Wettbewerb zu Lasten der stationär tätigen Unternehmen verhindert werden.  


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