„Das Lobbyregister soll dazu beigetragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in Parlament und Regierung zu stärken.“ So steht es in der Begründung des neuen Gesetzesvorschlages zur Novellierung des Lobbyregisters.
„Nur wenn ein Gesetz seinen Zweck erfüllt und wirksam ist, ist es auch gerechtfertigt. Darum fordert der BDWi eine Überprüfung (Evaluation) des Lobbyregisters, bevor es novelliert wird,“ so BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
„Handlungsbedarf sehen wir an anderer Stelle. Den größten Vertrauensverlust hat die Bundesregierung in jüngster Zeit mit der Vorlage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfahren. Das Problem für das Vertrauen in unsere Demokratie sind nicht Wirtschaftsverbände oder Gewerkschaften, die gemeinsam mit ihren Mitgliedern Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen erarbeiten. Das Problem sind Organisationen, die sich auf das Gemeinwohl berufen, aber ohne Rückhalt und Rückkopplung derer agieren, deren Interessen sie vermeintlich vertreten. Wenn Bundestag und Bundesregierung das Ziel verfolgen, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu erhalten, muss in einem ersten Schritt die Finanzierung politischer Akteure aus Steuermitteln endlich aufhören,“ fordert Heinz.