Außerdem fordert sie einen grundsätzlichen Vollzeit-Vorbehalt beim Bezug ergänzender und aufstockender Sozialleistungen (Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld). Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) unterstützt beide Forderungen.
„Der Vorschlag der MIT zur Einschränkung des Rechts auf Teilzeit und zur Neuberechnung aufstockender Sozialleistungen sollte von der CDU beim anstehenden Parteitag beschlossen und im Anschluss von der Bundesregierung umgesetzt werden. Denn man schlägt so mehrere Fliegen mit einer Klappe. Vollzeitarbeit wird attraktiver und die Kosten für Sozialleistungen sinken. Hinzu kommt, dass die Einwanderung in das deutsche Sozialsystem deutlich unattraktiver wird,“ erklärt BDWi-Präsident Michael H. Heinz.
Hier finden Sie den vollständigen MIT-Vorschlag:
www.mit-bund.de/content/kein-rechtsanspruch-auf-lifestyle-teilzeit
