Darum hat der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWI) für seine Mitglieder ein Workshop mit dem Rechtsanwalt Jan Mönikes organisiert. Mönikes arbeitet in den Schwerpunkten Vereinsrecht sowie IT-, Presse- und Wettbewerbsrecht. Er berät eine Reihe namhafter Vereine und Verbände in Organisations- und Satzungsfragen.
Warum eintragen?
Für Arbeitgeberverbände und für einige andere Fallkonstellationen der politischen Interessenvertretung ist ein Eintrag in das Lobbyregister nicht erforderlich. Aber, selbst Arbeitgeberverbände sind nicht nur tarifpolitisch engagiert. Ob ein Verband dann nicht doch am Ende eintragspflichtig ist und wegen fehlender Angaben sanktioniert wird, ist ein erhebliches Risiko. Darum dürfte am Ende doch gelten: im Zweifel für einen Eintrag.
Offenlegungspflichten
Vieles, was in Zukunft in das Lobbyregister eingetragen werden muss, ist für Verbände nicht neu. Sie kennen es bereits aus der Lobbyliste des Bundestages. Neu ist, dass Verbände Jahresabschlüsse oder Rechenschaftsberichte auf der Lobbyregister-Plattform hinterlegen müssen und sogar Spenden offengelegt werden müssen.
Kodex
Wer sich im Lobbyregister einträgt, wird auch einem Verhaltenskodex zustimmen müssen. Dieser wird zurzeit von der Bundestagsverwaltung erarbeitet. Hierzu ist es auch für Verbände möglich, Stellungnahmen abzugeben. Wenn, wie es sich abzeichnet, der EU-Kodex als Blaupause genutzt wird, könnte das die normale Arbeit legitimer Interessensvertretung erheblich belasten. Der EU-Kodex enthält durchaus Fallstricke und eröffnet Spielraum für Missverständnisse und Abmahnungen. Verstöße sind sanktionsbewehrt; von Geldstrafen bis zum Ausschluss von der üblichen Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren.
Und in Zukunft?
Ohne die Maskenaffäre und den Fall Amthor hätte es das Lobbyregister nicht gegeben. In beiden Fällen hätte das Register jedoch nicht für Abhilfe gesorgt. Für die Zukunft ist nicht ausgeschlossen, dass ein ähnlicher Vorfall zu weiterer symbolischer Gesetzgebung und Verschärfungen des Lobbyregisters sorgen wird und das Versprechen von „Transparenz“ zur Ablenkung genutzt werden wird. Eine erste Evaluierung des Gesetzes ist bereits nach zwei Jahren vorgesehen.